AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der M & K Gebäudeservice GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen der
M & K Gebäudeservice GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: info@mk-gs.de
Telefon: 0173 1903824
vertreten durch den Geschäftsführer Maruf K. Nasseri.
1.2 Die M & K Gebäudeservice GmbH erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Gebäudereinigung, Haus- und Wohnungsreinigung, Hotelreinigung, Büro- und Praxisreinigung, Ferienwohnungsreinigung, Gartenpflege und Außenreinigung, Fenster- und Glasreinigung, Grund- und Unterhaltsreinigung sowie Endreinigung bei Umzug.
1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die M & K Gebäudeservice GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die M & K Gebäudeservice GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen der M & K Gebäudeservice GmbH und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote der M & K Gebäudeservice GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber,
- schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch die M & K Gebäudeservice GmbH,
- Unterzeichnung eines Dienstleistungs- oder Reinigungsvertrags,
- oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung nach vorheriger Abstimmung.
2.3 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis, dem Reinigungsplan oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
2.4 Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von der M & K Gebäudeservice GmbH in Textform bestätigt wurden.
3. Leistungsumfang
3.1 Die M & K Gebäudeservice GmbH erbringt ihre Leistungen fachgerecht, sorgfältig und nach den anerkannten Grundsätzen des Gebäudereinigerhandwerks.
3.2 Art, Umfang, Häufigkeit, Ausführungszeit, Reinigungsflächen, Reinigungsobjekte und besondere Anforderungen ergeben sich aus dem vereinbarten Leistungsumfang.
3.3 Nicht im Angebot enthaltene Zusatzleistungen, Sonderreinigungen, außergewöhnliche Verschmutzungen oder Mehraufwände werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.
3.4 Als außergewöhnliche Verschmutzungen gelten insbesondere starke Bau-, Renovierungs-, Fett-, Öl-, Farb-, Kalk-, Schimmel-, Brand-, Wasser-, Tier-, Schädlings-, Fäkal-, Blut-, Körperflüssigkeits- oder sonstige gesundheitsgefährdende Verschmutzungen.
3.5 Die M & K Gebäudeservice GmbH ist berechtigt, die konkrete Art der Durchführung, die eingesetzten Reinigungsmittel, Geräte und Arbeitsmethoden nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
3.6 Die M & K Gebäudeservice GmbH ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße, sichere und termingerechte Leistungserbringung erforderlich sind.
4.2 Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass:
- die zu reinigenden Flächen und Räume zugänglich sind,
- erforderliche Schlüssel, Zugangscodes oder Zutrittsberechtigungen rechtzeitig bereitgestellt werden,
- Strom, Wasser, Beleuchtung und sanitäre Einrichtungen in erforderlichem Umfang verfügbar sind,
- empfindliche, wertvolle oder gefährdete Gegenstände vor Beginn der Reinigung gesichert oder entfernt werden,
- besondere Materialeigenschaften, Empfindlichkeiten oder Reinigungsvorgaben rechtzeitig mitgeteilt werden,
- Gefahrenquellen, Defekte oder besondere Risiken vor Leistungsbeginn angezeigt werden.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die M & K Gebäudeservice GmbH vor Beginn der Arbeiten über empfindliche Oberflächen, ungeeignete Materialien, besondere Pflegeanweisungen, vorhandene Schäden oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Reinigung relevant sein können.
4.4 Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen oder macht er unvollständige oder unzutreffende Angaben, haftet die M & K Gebäudeservice GmbH nicht für daraus entstehende Verzögerungen, Mehraufwände, Schäden oder nicht erreichbare Reinigungsergebnisse, soweit diese auf der Pflichtverletzung des Auftraggebers beruhen.
4.5 Entstehen durch fehlende Mitwirkung, erschwerten Zugang, falsche Angaben oder nicht erkennbare Risiken zusätzliche Aufwände, kann die M & K Gebäudeservice GmbH diese gesondert berechnen.
5. Zugang, Schlüssel und Sicherheit
5.1 Übergibt der Auftraggeber Schlüssel, Zugangskarten, Codes oder sonstige Zutrittsmittel, werden diese von der M & K Gebäudeservice GmbH sorgfältig verwahrt und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Übergabe und Rückgabe von Schlüsseln oder Zugangsmitteln auf Verlangen schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren.
5.3 Bei Verlust von Schlüsseln oder Zugangsmitteln haftet die M & K Gebäudeservice GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.
5.4 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Alarmanlagen, Sicherheitssysteme oder sonstige Zugangssicherungen ordnungsgemäß erklärt und bedienbar gemacht werden. Für Fehlalarme, Sperrungen oder Sicherheitsvorfälle, die auf unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet die M & K Gebäudeservice GmbH nicht.
6. Termine und Leistungszeiten
6.1 Termine und Leistungszeiten werden individuell vereinbart.
6.2 Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen gelten Terminangaben als voraussichtliche Leistungszeiten.
6.3 Die M & K Gebäudeservice GmbH ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben, insbesondere bei Krankheit von Personal, höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Witterungseinflüssen, behördlichen Anordnungen, technischen Störungen oder sonstigen Umständen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
6.4 Die M & K Gebäudeservice GmbH wird den Auftraggeber über absehbare Terminverschiebungen unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten.
6.5 Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, insbesondere weil der Zugang zum Objekt nicht möglich ist oder erforderliche Mitwirkungshandlungen fehlen, bleibt der Vergütungsanspruch der M & K Gebäudeservice GmbH unberührt, soweit die M & K Gebäudeservice GmbH leistungsbereit war. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
7. Preise und Vergütung
7.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
7.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3 Festpreise gelten nur für den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen, Sonderwünsche oder nicht erkennbare Mehraufwände werden gesondert berechnet.
7.4 Stundenbasierte Leistungen werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
7.5 Material-, Geräte-, Entsorgungs-, Fahrt-, Park- oder sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder sich aus dem Angebot ergibt.
7.6 Ergibt sich während der Leistungserbringung, dass der tatsächliche Aufwand wegen unzutreffender Angaben, außergewöhnlicher Verschmutzung, fehlender Zugänglichkeit oder besonderer Umstände wesentlich höher ist als angenommen, wird die M & K Gebäudeservice GmbH den Auftraggeber hierüber informieren. Zusatzleistungen oder erhebliche Mehraufwände werden nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt, soweit nicht zur Gefahrenabwehr oder Schadensvermeidung sofortiges Handeln erforderlich ist.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.2 Bei einmaligen Aufträgen kann die M & K Gebäudeservice GmbH eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.
8.3 Bei laufenden Unterhaltsreinigungen oder Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Abrechnung monatlich, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
8.4 Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist leistet.
8.5 Bei Zahlungsverzug ist die M & K Gebäudeservice GmbH berechtigt, Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
8.6 Gegenüber Unternehmern ist die M & K Gebäudeservice GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten, sofern dadurch keine unverhältnismäßigen Nachteile entstehen.
8.7 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht für Verbraucher, soweit deren Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Daueraufträgen
9.1 Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, insbesondere Unterhaltsreinigung, Büroreinigung, Praxisreinigung, Hotelreinigung oder Ferienwohnungsreinigung, richtet sich die Vertragslaufzeit nach der individuellen Vereinbarung.
9.2 Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Auftraggeber mit Zahlungen erheblich in Verzug ist,
- der Auftraggeber wiederholt erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt,
- die Leistungserbringung aus Gründen unmöglich oder unzumutbar wird, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen,
- bei Unternehmern: der Auftraggeber Mitarbeiter der M & K Gebäudeservice GmbH abwirbt oder unmittelbar beauftragt,
- Sicherheits-, Gesundheits- oder Hygienerisiken bestehen, die eine Fortsetzung der Leistung unzumutbar machen.
9.5 Kündigungen bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail.
10. Stornierung und Terminabsage
10.1 Der Auftraggeber kann vereinbarte Einzeltermine bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn kostenfrei stornieren oder verschieben, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
10.2 Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn kann die M & K Gebäudeservice GmbH eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung verlangen.
10.3 Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn oder bei fehlendem Zugang zum Objekt trotz vereinbartem Termin kann die M & K Gebäudeservice GmbH eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 80 % der vereinbarten Vergütung verlangen.
10.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der M & K Gebäudeservice GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
10.5 Für Verbraucher gelten diese Regelungen nur, soweit sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und keine zwingenden Verbraucherrechte beeinträchtigen.
11. Abnahme, Mängelanzeige und Nachbesserung
11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Abschluss zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
11.2 Offensichtliche Mängel sind möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalendertagen, in Textform mitzuteilen. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt.
11.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat die M & K Gebäudeservice GmbH das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
11.4 Der Auftraggeber hat der M & K Gebäudeservice GmbH Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Beauftragt der Auftraggeber ohne vorherige angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung ein Drittunternehmen oder nimmt er eine Selbstvornahme vor, trägt er die dadurch entstehenden Kosten selbst, soweit nicht ein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt.
11.5 Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das Reinigungsergebnis aufgrund von Alter, Abnutzung, Materialbeschaffenheit, Vorschäden, dauerhaften Verfärbungen, Verkalkungen, Schimmelbefall, unsachgemäßer Vorbehandlung oder sonstigen nicht von der M & K Gebäudeservice GmbH zu vertretenden Umständen nicht vollständig erreicht werden kann.
11.6 Eine Zufriedenheitsgarantie bedeutet, dass berechtigte Beanstandungen innerhalb angemessener Frist kostenlos nachgebessert werden. Ein Anspruch auf beliebige Wiederholung der Leistung, vollständige Rückzahlung oder ein bestimmtes optisches Ergebnis besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
12. Besondere Regelungen für Fenster-, Glas- und Außenreinigung
12.1 Fenster-, Glas- und Außenreinigungen können witterungsabhängig sein. Bei Regen, Sturm, Frost, starker Hitze, Glätte, Dunkelheit oder sonstigen Sicherheitsrisiken ist die M & K Gebäudeservice GmbH berechtigt, die Leistung zu verschieben.
12.2 Bei Glas- und Fensterflächen haftet die M & K Gebäudeservice GmbH nicht für Schäden, die auf bereits vorhandene Vorschäden, Spannungsrisse, Materialermüdung, fehlerhafte Montage, defekte Dichtungen, beschädigte Rahmen, poröse Oberflächen oder nicht erkennbare Mängel zurückzuführen sind.
12.3 Der Auftraggeber hat besondere Beschichtungen, Folien, empfindliche Materialien oder Herstellervorgaben vor Leistungsbeginn mitzuteilen.
13. Besondere Regelungen für Hotel- und Ferienwohnungsreinigung
13.1 Bei Hotel-, Gästezimmer- und Ferienwohnungsreinigungen gelten die vereinbarten Checklisten, Zeitfenster und Qualitätsstandards.
13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der M & K Gebäudeservice GmbH rechtzeitig alle Informationen zu Belegung, Check-in- und Check-out-Zeiten, Sonderwünschen, Schlüsselübergabe, Wäsche, Verbrauchsmaterialien und objektspezifischen Anforderungen mitzuteilen.
13.3 Verzögerungen, die auf verspätete Abreisen von Gästen, fehlenden Zugang, fehlende Wäsche, fehlende Verbrauchsmaterialien oder unvollständige Informationen zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der M & K Gebäudeservice GmbH.
13.4 Soweit Wäsche-, Verbrauchsmaterial- oder Inventarservices nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind diese nicht Bestandteil der Leistung.
14. Besondere Regelungen für Gartenpflege, Außenreinigung und Winterdienst
14.1 Gartenpflege, Außenreinigung und Winterdienst werden nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung erbracht.
14.2 Witterungsbedingte Einschränkungen, insbesondere Regen, Frost, Schnee, Sturm, Hitze, Glätte oder Dunkelheit, können eine Verschiebung der Leistung erforderlich machen.
14.3 Pflanzen, Rasenflächen, Außenanlagen, Terrassen, Fassaden, Steine, Holz- oder sonstige Oberflächen können je nach Alter, Zustand, Vorbehandlung oder Material empfindlich reagieren. Der Auftraggeber hat besondere Hinweise, Pflegevorgaben oder bekannte Risiken vorab mitzuteilen.
14.4 Eine Haftung für Schäden, die auf nicht erkennbare Vorschäden, Materialermüdung, ungeeignete Vorbehandlung oder fehlende Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit die M & K Gebäudeservice GmbH den Schaden nicht zu vertreten hat.
15. Reinigungsmittel, Geräte und Umweltstandards
15.1 Die M & K Gebäudeservice GmbH verwendet geeignete Reinigungsmittel, Geräte und Verfahren nach fachlicher Einschätzung.
15.2 Besondere Wünsche des Auftraggebers, etwa die Verwendung bestimmter Reinigungsmittel, ökologischer Produkte, duftfreier Mittel oder allergikerfreundlicher Produkte, sind vor Vertragsschluss mitzuteilen und ausdrücklich zu vereinbaren.
15.3 Gibt der Auftraggeber bestimmte Reinigungsmittel, Geräte oder Verfahren vor, haftet die M & K Gebäudeservice GmbH nicht für Schäden oder unzureichende Reinigungsergebnisse, die auf diese Vorgaben zurückzuführen sind, soweit die M & K Gebäudeservice GmbH den Auftraggeber auf erkennbare Risiken hingewiesen hat.
16. Haftung
16.1 Die M & K Gebäudeservice GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die M & K Gebäudeservice GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
16.4 Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
16.5 Die M & K Gebäudeservice GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben des Auftraggebers entstehen, insbesondere zu Materialbeschaffenheit, Vorschäden, empfindlichen Oberflächen, Reinigungsanweisungen, Zugangssituationen oder Sicherheitsrisiken.
16.6 Für Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kunstgegenstände, elektronische Geräte, vertrauliche Unterlagen oder sonstige besonders wertvolle Gegenstände haftet die M & K Gebäudeservice GmbH nur, wenn diese vor Beginn der Reinigung ausdrücklich angezeigt und gesichert wurden und der Schaden von der M & K Gebäudeservice GmbH zu vertreten ist.
16.7 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17. Versicherung
17.1 Die M & K Gebäudeservice GmbH hält eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung vor, sofern dies im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erforderlich ist.
17.2 Auf Wunsch kann dem Auftraggeber ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
17.3 Eine Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Regelungen dieser AGB. Die Versicherung begründet keine eigenständigen Ansprüche des Auftraggebers über die vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche hinaus.
18. Personal und Abwerbeverbot
18.1 Die eingesetzten Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer bleiben in der Organisation und Weisungsstruktur der M & K Gebäudeservice GmbH.
18.2 Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind nicht berechtigt, Mitarbeiter der M & K Gebäudeservice GmbH während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Vertragsende unmittelbar oder mittelbar abzuwerben, zu beschäftigen oder direkt mit Reinigungsleistungen zu beauftragen.
18.3 Für jeden schuldhaften Verstoß eines Unternehmers gegen diese Regelung kann die M & K Gebäudeservice GmbH eine angemessene Vertragsstrafe verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe ist im Einzelfall nach billigem Ermessen zu bestimmen und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.
18.4 Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gilt keine Vertragsstrafenregelung. Gesetzliche Ansprüche der M & K Gebäudeservice GmbH bleiben unberührt.
19. Datenschutz und Vertraulichkeit
19.1 Die M & K Gebäudeservice GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.
19.2 Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der M & K Gebäudeservice GmbH.
19.3 Die M & K Gebäudeservice GmbH verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Vertraulichkeit, soweit diese Zugang zu nicht öffentlichen Informationen des Auftraggebers erhalten.
19.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertrauliche Unterlagen, personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, Wertsachen und sonstige sensible Informationen vor Beginn der Reinigung angemessen zu sichern.
20. Höhere Gewalt
20.1 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die M & K Gebäudeservice GmbH, die Leistung für die Dauer der Behinderung zu verschieben.
20.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Verkehrsstörungen, Energieausfälle, Lieferengpässe, Krieg, Unruhen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der M & K Gebäudeservice GmbH liegen.
20.3 Die Parteien werden sich in solchen Fällen unverzüglich informieren und eine angemessene Ersatzlösung abstimmen.
21. Widerrufsrecht für Verbraucher
21.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
21.2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen gelten.
21.3 Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, insbesondere wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass die M & K Gebäudeservice GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
21.4 Soll die M & K Gebäudeservice GmbH auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, ist hierfür eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers erforderlich. Bei Online-, E-Mail- oder Formularbuchungen kann dies insbesondere durch folgende gesonderte Bestätigungen erfolgen:
☐ Ich verlange ausdrücklich, dass die M & K Gebäudeservice GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt.
☐ Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die M & K Gebäudeservice GmbH erlischt.
21.5 Verlangt der Verbraucher, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, und widerruft er den Vertrag anschließend vor vollständiger Leistungserbringung, hat er der M & K Gebäudeservice GmbH einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
21.6 Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
M & K Gebäudeservice GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: info@mk-gs.de
Telefon: 0173 1903824
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
Wenn Sie ausdrücklich verlangt haben, dass wir während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, haben Sie uns im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie hierzu ausdrücklich zugestimmt haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern mit Ihnen nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
M & K Gebäudeservice GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: info@mk-gs.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am: ___________________________
Name des Verbrauchers: ___________________________
Anschrift des Verbrauchers: ___________________________
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________________
Datum: ___________________________
22. Verbraucherstreitbeilegung
22.1 Die M & K Gebäudeservice GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
22.2 Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der M & K Gebäudeservice GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
23.3 Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
23.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
23.5 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand: April 2026